Psychotherapie

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Ein wissenschaftlich begründetes und anerkanntes Therapieverfahren, welches von den Krankenkassen bezahlt wird.

Beantragung von Psychotherapie und allgemeine Informationen

Ich biete tiefenpsychologisch fundierte Einzelpsychotherapie für Jungen, Mädchen und junge Erwachsene nach den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen an.

Eltern, Bezugspersonen und junge Erwachsene können sich direkt an eine niedergelassene Psychotherapeut/in wenden. Es ist keine Überweisung des Haus- oder Facharztes erforderlich. Für die Beantragung der Kurzzeittherapie ist ein ärztlicher Konsiliarbericht notwendig. Dies besprechen wir aber alles ausführlich im Aufnahmeprocedere, sobald Ihr Kind bei mir aufgenommen werden kann.  


In der psychotherapeutischen Behandlung von Mädchen und Jungen sind in der Regel auch begleitende Sitzungen im Verhältnis 1:4 mit den Bezugspersonen vorgesehen. Dies können neben den Pflege/Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten auch andere Bezugspersonen (Partnerin, Lehrer, Erzieherin, Großeltern, etc.) sein. 

Bei jungen Erwachsenen ab dem 15. Lebensjahr sind begleitende Sitzungen mit den Bezugspersonen nicht mehr regulär vorgesehen, können auf Wunsch aber durchgeführt werden. 

Telefonische Erreichbarkeit

mittwochs von 9 Uhr bis 13 Uhr 

Tel.: 06022 - 7097570 



Sprechstunde

Mädchen, Jungen, Bezugspersonen bis zu 10 x 25-minütige Termine, Einheiten von 25 oder 50 Minuten möglich. In der Regel vereinbaren wir 50-minütige Sprechstundentermine. 

Wenn keine Therapie notwendig ist....

> Weitervermittlung an Beratungsstellen, Psychiater/innen, andere Fachärzt/innen, Krankenhaus, Rehabilitation, Maßnahmen und Angebote der Jugendhilfe, etc.

Wenn Therapie notwendig ist,

gibt es zwei Möglichkeiten, entweder in die Akutbehandlung oder in die Probatorik und damit in die Richtlinienbehandlung. Falls kein Therapieplatz frei ist, können wir Sie gerne bei uns auf der Warteliste vermerken. 

Akutbehandlung

bis zu 24 x 25-minütige Termine, Einheiten von 25 oder 50 Minuten möglich (erbrachte Stunden werden auf eine anschließende weitere Therapie (Kurzzeittherapie 1, Langzeittherapie) angerechnet.

Probatorik

Mädchen, Jungen, junge Erwachsene: mind. 2 bis zu 6 Termine möglich; Einheiten von 25 oder auch 50 Minuten sind möglich;  Am Ende der probatorischen Stunden, kann eine Richtlinientherapie 
beginnen, wenn eine tragfähige, therap. Beziehung möglich ist.

Kurzzeittherapie Abschnitt I

bis zu 12 Stunden, Einheiten von 25 oder auch 50 Minuten möglich

Kurzzeittherapie Abschnitt II

bis zu 12 weiteren Stunden, Einheiten von 25 oder 50 Minuten möglich

Langzeittherapie

Für Mädchen und Jungen 70 Stunden, für Jugendliche und junge Erwachsene 90 Stunden, danach ist eine Therapieverlängerung möglich.